Wissenschaftlicher Standard 2026 · § 24a StVG konform

Atemalkohol-Umrechner: mg/l in Promille umrechnen

Rechnen Sie Atemalkohol (AAK in mg/l) sekundenschnell in Blutalkohol (BAK in ‰) um – und umgekehrt. Basierend auf dem amtlichen Verhältnis nach § 24a StVG.

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mg/l ↔ ‰
Ergebnis ist nur ein Näherungswert

Atemalkohol-Umrechner Tool

§ 24a StVG Standard

Wählen Sie die Umrechnungsrichtung und geben Sie den gemessenen Wert ein. Die Umrechnung erfolgt verzögerungsfrei:

mg/l
Schnellauswahl:
Rechnerisches Äquivalent
0,50 ‰
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

Entspricht exakt der 0,5-Promille-Grenze für Kraftfahrer. 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Formel AAK → BAK mg/l × 2 = ‰
Formel BAK → AAK ‰ ÷ 2 = mg/l
Gesetzliche OWi-Grenze 0,25 mg/l = 0,5 ‰
Absolute Fahruntüchtigkeit 0,55 mg/l = 1,1 ‰

Rechtlicher Hinweis: Die Verdopplung ist eine gesetzliche Vereinfachung (§ 24a StVG). Vor Gericht zählen ausschließlich geeichte Polizeimessungen oder Blutproben.

Die amtliche Umrechnungsformel nach § 24a StVG

In Deutschland definiert das Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG) Grenzwerte für zwei unterschiedliche physikalische Messgrößen: die Atemalkoholkonzentration (AAK) gemessen in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) und die Blutalkoholkonzentration (BAK) gemessen in Promille (‰ oder g/kg).

// Gesetzliches Verhältnis nach § 24a Abs. 1 StVG (Faktor 2,0):
Blutalkohol (‰) = Atemalkohol (mg/l) × 2,0
Atemalkohol (mg/l) = Blutalkohol (‰) ÷ 2,0

Für die verkehrsrechtliche Praxis gilt somit die feste Faustformel: Der Promillewert ist doppelt so hoch wie der Atemalkoholwert in mg/l. Wenn ein Fahrer also 0,25 mg/l Atemalkohol aufweist, entspricht dies genau 0,50 ‰ Blutalkohol. Beide Grenzwerte ziehen die identischen Sanktionen nach sich. Detaillierte Berechnungen zur Entstehung des Pegels finden Sie in unserem Promillerechner auf Basis der Widmark-Formel.

Atemalkohol (mg/l) Blutalkohol (‰) Rechtliche Einstufung im Straßenverkehr Typische Konsequenzen
0,00 mg/l 0,00 ‰ Nüchternheitsgebot Fahranfänger in Probezeit & U21 (§ 24c StVG)
0,15 mg/l 0,30 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit Straftat (§ 316 StGB) bei Ausfallerscheinungen / Unfall
0,25 mg/l 0,50 ‰ Gesetzliche OWi-Grenze 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
0,55 mg/l 1,10 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit Straftat, Führerscheinentzug, Geldstrafe, MPU droht
0,80 mg/l 1,60 ‰ Schwere Trunkenheitsfahrt Zwingende MPU vor Wiedererteilung bundesweit

Atemalkohol vs. Blutalkohol: Polizeipraxis & Beweiskraft

Warum misst die Polizei bei einer Verkehrskontrolle zuerst die Atemluft und wann ist zwingend eine ärztliche Blutprobe erforderlich? Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine handfeste Straftat handelt.

Beweissicherheit vor Gericht im Überblick

Ein mobiler Hand-Vortest am Streifenwagen (Pustetest) ist vor Gericht unverwertbar. Erst die beweissichere Messung an einem stationären, geeichten Großgerät (z. B. Dräger Alcotest 7110 Evidential) auf der Wache ist für Ordnungswidrigkeiten bis 1,09 ‰ (0,54 mg/l) gerichtsverwertbar. Bei Verdacht auf eine Straftat (ab 1,1 ‰ oder ab 0,3 ‰ mit Unfall) ist stets eine ärztliche Blutentnahme (BAK) gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr über die physiologischen und verfassungsrechtlichen Feinheiten erfahren Sie in unserem Fachratgeber Blutalkohol vs. Atemalkohol Unterschied.

Mundrestalkohol: Warum die 20-Minuten-Wartezeit elementar ist

Atemalkoholmessgeräte messen den Ethanolanteil in der tiefen Lungenluft (Alveolarluft). Trinken Sie kurz vor der Messung einen Schluck Bier oder Wein, verbleiben hochkonzentrierte Alkoholdämpfe im Mund- und Rachenraum.

Die 20-Minuten-Kontrollfrist der Polizei:

Zwischen dem Trinkende und einer beweissicheren Messung müssen nach den amtlichen Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mindestens 20 Minuten Wartezeit sowie eine 10-minütige Kontrollzeit liegen. Wird dieser Zeitraum unterschritten, ist das Messergebnis aufgrund von Mundrestalkohol fehlerhaft und anfechtbar.

Wer wissen möchte, wie lange der Körper im Anschluss benötigt, um den Alkohol wieder komplett auszuscheiden, kann den genauen Zeitverlauf in unserem Restalkohol-Rechner und der Alkoholabbau-Tabelle nachvollziehen.

Wissen & Recht

Häufige Fragen zum Atemalkohol (FAQ)

Wie rechne ich mg/l in Promille um?

Zur Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol multiplizieren Sie den Wert in mg/l mit 2 (mg/l × 2 = ‰). Beispiel: 0,20 mg/l Atemluft entsprechen 0,40 Promille im Blut. Umgekehrt teilen Sie den Promillewert durch 2, um den entsprechenden Atemalkoholwert in mg/l zu erhalten.

Was entspricht 0,25 mg/l in Promille?

Ein Atemalkoholwert von 0,25 mg/l entspricht exakt 0,5 ‰ Blutalkohol. Dies ist die gesetzliche Ordnungswidrigkeitengrenze nach § 24a StVG für Autofahrer. Ein Verstoß führt bereits beim ersten Mal zu 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot.

Misst die Polizei Blut- oder Atemalkohol?

Bei Kontrollen misst die Polizei zunächst den Atemalkohol per Alkomat in mg/l. Ergibt dieser Vortest einen Verdacht, folgt auf der Wache eine beweissichere Messung an einem geeichten Messgerät oder ein Arzt entnimmt eine Blutprobe zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration in Promille.

Was ist Mundrestalkohol und warum gibt es eine Wartezeit?

Mundrestalkohol entsteht durch verbliebene Alkoholspuren in Mund- und Rachenschleimhäuten direkt nach dem Konsum. Dieser führt zu Messartefakten und extrem überhöhten Pustewerten. Daher schreibt das Messprotokoll mindestens 20 Minuten Wartezeit vor einer beweissicheren Messung vor, damit der Alkohol verfliegt.

Ist das Umrechnungsergebnis vor Gericht gültig?

Nein, ein Online-Umrechnungsergebnis ist vor Gericht nicht gültig. Behörden und Gerichte verwerten ausschließlich die amtlichen Protokolle geeichter Messgeräte der Polizei oder forensische Laborbefunde einer ärztlichen Blutprobe. Die Faustformel dient Bürgern lediglich zur unverbindlichen Ersteinschätzung.