✓ BAK vs. AAK ✓ Umrechnung ✓ Stand 2026

Blutalkohol vs. Atemalkohol: Der Unterschied

Wer bei einer Verkehrskontrolle in das Messgerät der Polizei pustet, erhält einen Wert in Milligramm pro Liter (mg/l). Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Strafgesetzbuch ist jedoch stets von Promille (‰) die Rede. Blutalkoholkonzentration (BAK) und Atemalkoholkonzentration (AAK) messen denselben Rausch auf zwei unterschiedlichen Wegen. Erfahren Sie hier, wie die beiden Werte zusammenhängen, wie die Umrechnung funktioniert und welche Messung vor Gericht tatsächlich zählt.

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BAK und AAK im direkten Vergleich

Alkohol gelangt nach dem Schlucken über Magen und Dünndarm in die Blutbahn. Über das Blut verteilt er sich im gesamten Körper und gelangt in die Lungenalveolen. Dort verdampft ein kleiner Teil des flüchtigen Ethanols in die Atemluft. Kernsatz: Beide Messgrößen beschreiben dieselbe Alkoholisierung — nur in unterschiedlichen Einheiten und biologischen Medien:

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BAK: Blutalkoholkonzentration

  • Maßeinheit: Promille (‰) = Gramm Ethanol pro Kilogramm bzw. Liter Blut.
  • Messmethode: Venöse Blutentnahme durch einen approbierten Arzt im Krankenhaus oder auf der Wache.
  • Beweiskraft: Gilt als forensisch unumstößlicher Goldstandard vor Gericht.
  • Einsatzbereich: Verdacht auf Straftaten (§ 316 StGB, ab 1,1‰) sowie bei Unfällen.
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AAK: Atemalkoholkonzentration

  • Maßeinheit: Milligramm pro Liter (mg/l) Ausatemluft.
  • Messmethode: Nicht-invasives Hineinpusten in ein mobiles Handgerät oder stationäres Messgerät.
  • Beweiskraft: Geeichte Geräte sind bei Ordnungswidrigkeiten voll gerichtsverwertbar.
  • Einsatzbereich: Standardverfahren bei verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen auf der Straße.

Die Umrechnung: Faktor 2,0

In Deutschland legt der Gesetzgeber ein festes Umrechnungsverhältnis zwischen Atemluft und Blutalkohol zugrunde: den Faktor 2,0 (basierend auf der Annahme eines Blut-Atem-Verhältnisses von rund 2.000:1 bis 2.100:1). Die Formeln zur einfachen Umrechnung lauten:

BAK (‰) = AAK (mg/l) × 2
AAK (mg/l) = BAK (‰) ÷ 2

Hinweis: Der Faktor 2,0 ist die gesetzlich normierte Standardumrechnung für Verkehrsdelikte — in der individuellen Humanbiologie kann das tatsächliche physiologische Verhältnis in der Regel leicht schwanken.

0,25 mg/l ≙ 0,50 ‰
0,25 × 2 = 0,50 ‰ (OWi-Grenze)
0,55 mg/l ≙ 1,10 ‰
0,55 × 2 = 1,10 ‰ (Absolute Fahruntüchtigkeit)
0,80 mg/l ≙ 1,60 ‰
0,80 × 2 = 1,60 ‰ (Zwingende MPU)

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Wie die Polizei misst: Ablauf einer Kontrolle

Bei einer Verkehrskontrolle folgt die Alkoholmessung der Polizei einer klar geregelten dreistufigen Kaskade:

1

Freiwilliger Vortest am Streifenwagen (Handgerät)

Die Beamten bieten Ihnen einen Atemtest mit einem mobilen Handmessgerät (z. B. Dräger Alcotest) an. Dieser Test ist freiwillig und dient der Polizei lediglich als schnelle Orientierung zur Begründung eines Anfangsverdachts. Ein solcher Vortest ist vor Gericht nicht beweiskräftig.

2

Beweissichere Atemalkoholmessung (Stationäres Gerät auf der Wache)

Liegt der Verdacht im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (0,25 bis 0,54 mg/l entsprechend 0,5 bis 1,09‰), wird eine Messung mit einem amtlich geeichten Gerät (z. B. Dräger Evidential 7110) durchgeführt. Das Gerät führt automatisch zwei unabhängige Doppelmessungen durch und überwacht die vorgeschriebene Mundalkohol-Karenzzeit (mindestens 20 Minuten nach Trinkende sowie 10 Minuten Beobachtungszeit).

3

Blutprobe durch einen Arzt (bei Straftatverdacht oder Zweifeln)

Verweigert der Fahrer den Atemtest, liegt der Verdacht bei 1,1 Promille oder höher (Straftat nach § 316 StGB) oder kam es zu einem Unfall, ordnet die Polizei eine Blutentnahme an. Diese wird zwingend durch einen approbierten Arzt durchgeführt.

Mundalkohol: Die größte Fehlerquelle

Verfälschte Messungen durch Restalkohol im Mundraum

Wird kurz nach dem letzten Schluck Bier oder Schnaps in ein Atemtestgerät gepustet, misst der Sensor nicht die tiefe Atemluft aus den Lungen, sondern die extrem dichten Alkoholdämpfe im Mundraum. Das Ergebnis fällt massiv zu hoch aus – ein Tester kann 1,5 Promille anzeigen, obwohl die tatsächliche Blutalkoholkonzentration erst bei 0,2 Promille liegt.

Ähnliche Verfälschungen entstehen durch alkoholhaltige Mundspülungen, Hustensäfte oder Aufstoßen/Rülpsen kurz vor dem Test.

Praxis-Tipp für private Tester: Als Faustregel gilt: Nach dem letzten Schluck mindestens 15 bis 20 Minuten warten, bevor ein privates Atemalkoholmessgerät halbwegs aussagekräftige Werte liefern kann. Bei polizeilichen Kontrollen sichert im Streitfall stets die Blutprobe das Ergebnis ab.

Welche Messung zählt vor Gericht?

Für die gerichtliche Verwertbarkeit differenziert das deutsche Recht sehr klar zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten:

  • Beweissichere Atemalkoholmessung: Bei reinen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (0,50 bis 1,09‰) ist eine beweissichere Atemmessung auf der Dienststelle in der Regel vollständig ausreichend und gerichtsfest anerkannt (BGH-Rechtsprechung). Eine Blutprobe ist hier nicht zwingend erforderlich, sofern alle Eich- und Verfahrensvorschriften exakt eingehalten wurden.
  • Labormedizinische Blutprobe: Bei Verdacht auf eine Straftat nach §§ 315c, 316 StGB (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Unfall/Ausfallerscheinungen) ist die Blutprobe der einzig anerkannte forensische Standard. Ein Strafbefehl oder Führerscheinentzug vor Gericht stützt sich bei Straftaten ausnahmslos auf die Doppelbestimmung des Blutes im Institut für Rechtsmedizin.
  • Vortest-Handgeräte: Dienen ausschließlich der polizeilichen Orientierung. Ihre Werte besitzen vor Gericht keinerlei Beweiskraft.

Formulierungsgrundsatz: Im Gerichtsverfahren gelten rechtliche Vorgaben in der Regel als Maßstab; absolute Garantien gibt es im Einzelfall bei Verfahrensfehlern nicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Blutalkohol und Atemalkohol?

Der Blutalkohol (BAK) misst die Alkoholmenge direkt im flüssigen Blutkreislauf in der Einheit Promille (‰). Der Atemalkohol (AAK) misst hingegen den Alkoholgehalt in der ausgeatmeten tiefen Lungenluft in Milligramm pro Liter (mg/l). Beide Werte erfassen dieselbe Alkoholisierung des Körpers über zwei unterschiedliche physiologische Medien.

Wie rechnet man mg/l in Promille um?

Die rechtliche und rechnerische Faustformel lautet: Atemalkoholwert in mg/l multipliziert mit 2 ergibt den Promillewert (BAK = AAK × 2). Wenn ein Messgerät 0,25 mg/l Atemalkohol anzeigt, entspricht dies im Regelfall genau einer Blutalkoholkonzentration von 0,50 Promille.

Wie viel mg/l sind 0,5 Promille?

0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) entsprechen im deutschen Straßenverkehrsrecht (§ 24a StVG) exakt 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration (AAK). Ab diesem Wert begeht ein Kraftfahrer bei einer Polizeikontrolle eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.

Was ist genauer: Blutprobe oder Atemtest?

Die labormedizinische Blutprobe (BAK) gilt als forensisch beweissicherster Goldstandard der Rechtsmedizin. Sie ist unempfindlich gegenüber Mundalkohol und Störeinflüssen. Moderne, stationäre Atemmessgeräte der Polizei sind bei Einhaltung der Wartezeiten jedoch für den Bereich von Ordnungswidrigkeiten ebenfalls voll gerichtsfest.

Was ist Mundalkohol?

Mundalkohol bezeichnet Reste reinen Alkohols, die sich nach dem Trinken in der Mundschleimhaut, im Zahnfleisch oder durch Aufstoßen im Rachenraum befinden. Wird direkt nach dem Trinken gepustet, verflüchtigt sich dieser hochkonzentrierte Alkohol in das Gerät und erzeugt drastisch überhöhte, falsche Messwerte.

Darf die Polizei eine Blutprobe anordnen?

Ja. Bei konkretem Tatverdacht auf eine Trunkenheitsfahrt oder Straftat im Straßenverkehr (§ 316 StGB) darf die Polizei nach § 81a Abs. 2 StPO die Entnahme einer Blutprobe durch einen approbierten Arzt anordnen, sofern die Verzögerung durch Einholung eines richterlichen Beschlusses den Untersuchungserfolg gefährden würde.

Wo kann ich mg/l in Promille umrechnen?

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Redaktioneller Ratgeber: Stand September 2026. Dieser Leitfaden bietet allgemeine Orientierung über Messmethoden und Grenzwerte im deutschen Verkehrsrecht (§ 24a StVG, § 316 StGB) und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.