Alkohol am Steuer unter 21: Für junge Fahrer gilt in Deutschland ausnahmslos die 0,0-Promille-Grenze — und zwar selbst dann, wenn die zweijährige Probezeit bereits erfolgreich absolviert wurde.
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Stellen Sie sicher, dass Ihr Blutalkoholspiegel vor der Fahrt garantiert bei 0,0 Promille liegt.
Gemäß § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt die 0,0-Promille-Grenze für zwei klar definierte Personengruppen: Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit UND ausnahmslos alle jungen Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
§ 24c StVG seit dem 1. August 2007
Der Gesetzgeber hat das Alkoholverbot bewusst an zwei voneinander unabhängige Kriterien gekoppelt. Es spielt keine Rolle, ob Sie bereits jahrelange Fahrpraxis gesammelt haben oder wie sicher Sie sich fühlen.
„Die Probezeit endet nach 2 Jahren — die 0,0-Regel erst mit 21.“
Wer seinen 21. Geburtstag feiert, darf ab 0:00 Uhr dieses Tages unter den allgemeinen Bedingungen für Erwachsene fahren (unter 0,5 ‰ ohne Auffälligkeit). Davor gilt null Toleranz.
Probezeit vs. unter 21: Der entscheidende Unterschied
Der Verstoß gegen die 0,0-Regel zieht je nach Führerscheinstatus völlig unterschiedliche Konsequenzen nach sich: In der Probezeit droht das volle A-Verstoß-Programm samt Aufbauseminar; nach Ablauf der Probezeit bleibt es bei Geldbuße und Punkten.
Besonders anschaulich wird dies beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17): Wer mit 17 den Führerschein erwirbt, beendet seine reguläre zweijährige Probezeit bereits mit Vollendung des 19. Lebensjahres. Dennoch gilt zwischen 19 und 21 weiterhin 0,0 Promille!
In der Probezeit
Verstoß = A-Verstoß (schwerwiegend)
250 Euro Bußgeld + Auslagen
1 Punkt im Fahreignungsregister
Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF)
Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
Nur Altersregel (Probezeit vorbei, < 21)
Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG
250 Euro Bußgeld + Auslagen
1 Punkt im Fahreignungsregister
KEIN Aufbauseminar erforderlich
KEINE Verlängerung (Probezeit ist bereits vorüber)
Bereits ab dem ersten Schluck Alkohol werden 250 Euro und 1 Punkt fällig. Werden 0,5 Promille oder mehr erreicht, greifen die regulären Sanktionen des Bußgeldkatalogs zusätzlich "on top".
Stufe 1: 0,1 bis 0,49 ‰
Reiner Verstoß gegen § 24c StVG: 250 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Wenn noch in Probezeit: Zusätzliche Anordnung zum ASF-Seminar und Probezeitverlängerung.
Stufe 2: Ab 0,5 ‰
Hier greift zusätzlich § 24a StVG "on top": Es drohen mindestens 500 € Bußgeld, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot, unabhängig vom Alter.
Stufe 3: Ab 1,1 ‰
Volle Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Geldstrafe, Führerscheinentzug mit langer Sperrfrist und Vorstrafe.
Zwei typische Fallbeispiele aus der Praxis
Gleicher gemessener Alkoholwert, aber grundverschiedene Rechtsfolgen: Ob Sie noch in der Probezeit sind oder nicht, macht einen enormen Unterschied.
FALL 1: 19 Jahre alt, Probezeit vorbei
Messung: 0,3 ‰ (1 großes Radler)
Er hat den Führerschein mit 17 erworben; die 2 Jahre Probezeit sind beendet. Da er unter 21 ist, gilt § 24c StVG: Er zahlt 250 € Bußgeld und erhält 1 Punkt. Es gibt kein Aufbauseminar und keine Verlängerung.
FALL 2: 20 Jahre alt, noch in Probezeit
Messung: 0,3 ‰ (1 großes Radler)
Führerschein erst mit 19 gemacht, daher noch im 2. Probejahr. Neben 250 € und 1 Punkt wird der Verstoß als A-Verstoß gewertet: Teures ASF-Aufbauseminar Pflicht und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre!
Kernbotschaft: Gleicher Wert, unterschiedliche Folgen — es kommt entscheidend darauf an, ob die Probezeit bereits abgelaufen ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Dürfen unter 21-Jährige Alkohol am Steuer haben?
Nein. Nach § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ein striktes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Gilt 0,0 auch nach der Probezeit?
Ja. Das Alkoholverbot nach § 24c StVG gilt für Fahranfänger in der Probezeit UND unabhängig davon für alle Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Wer mit 17 den Führerschein gemacht hat und mit 19 die Probezeit beendet, unterliegt bis zum 21. Geburtstag weiterhin der 0,0-Regel.
Was passiert bei Verstoß unter 21?
Ein Verstoß gegen die Altersgrenze kostet 250 Euro Bußgeld und bringt 1 Punkt in Flensburg. Befindet sich der Fahrer zusätzlich noch in der Probezeit, folgt zwingend die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Pflicht zum Aufbauseminar.
Was ist der Unterschied zur Probezeit-Regel?
Die Altersregel endet strikt mit dem 21. Geburtstag. Die Probezeitregel endet nach Ablauf der 2 Jahre (oder 4 Jahre bei Verlängerung). Verstoßen Sie nach der Probezeit, aber unter 21 gegen die Regel, zahlen Sie 250 Euro und bekommen 1 Punkt, müssen aber kein Aufbauseminar mehr absolvieren.
Was passiert ab 0,5 Promille unter 21?
Wer unter 21 mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, begeht einen doppelten Verstoß. Zu den Sanktionen der Altersgrenze kommen die regulären Bußgelder nach § 24a StVG (500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) 'on top' hinzu.
Wo kann ich meinen Wert berechnen?
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Hinweis zu Rechtsstand und Gültigkeit (Stand September 2026): Die Ausführungen beziehen sich auf die geltende Fassung des § 24c StVG in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Leitfaden dient ausschließlich der Prävention und Aufklärung und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollte stets ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.