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Alkohol am Steuer als Fahranfänger: Die 0,0-Regel

Für junge Fahrer und Führerscheinneulinge gilt in Deutschland seit August 2007 ein kompromissloses, absolutes Alkoholverbot am Steuer: 0,00 Promille. Wer diese gesetzliche Vorgabe missachtet, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet direkt die mühsam erworbene Fahrerlaubnis durch Probezeitverlängerung und Pflicht-Aufbauseminare.

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Für wen gilt die 0,0-Promille-Regel?

Die rechtliche Grundlage bildet der § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der am 1. August 2007 eingeführt wurde, um die überproportional hohe Unfallquote junger Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu senken. Das Alkoholverbot bindet exakt zwei Personengruppen:

1. Alle Fahrer in der Probezeit

Gilt für jeden Führerscheinneuling während der regulären zweijährigen Probezeit ab Aushändigung des Führerscheins – völlig unabhängig vom Alter (also auch für Späteinsteiger mit 25, 35 oder 50 Jahren).

2. Alle Fahrer unter 21 Jahren

Gilt für jeden jungen Menschen bis zu seinem 21. Geburtstag – selbst dann, wenn der Führerschein bereits mit 17 erworben wurde und die zweijährige Probezeit mit 19 Jahren regulär beendet war.

Praxis-Bedeutung: Bereits eine Mon-Chéri-Praline, ein kleiner Schluck Sekt zum Anstoßen oder ein Likörbonbon können ausreichen, um bei einer Kontrolle die 0,00-Promille-Marke zu überschreiten. Die Vorschrift verlangt faktisch eine strikte Abstinenz vor jeder Fahrt.

Was passiert beim Verstoß?

Wird ein Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren mit messbarem Alkohol im Blut (aber noch unter 0,5 Promille und ohne Fahrauffälligkeiten) kontrolliert, löst das eine automatische Kaskade an Sanktionen aus:

1

250 € Bußgeld

Der gesetzliche Regelsatz nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog beträgt 250 Euro zuzüglich Verwaltungskosten und Zustellauslagen (ca. 28,50 Euro).

2

1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

Der Verstoß wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen und bleibt dort mindestens zweieinhalb Jahre gespeichert.

3

Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger

Die Führerscheinstelle ordnet zwingend die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar (ASF) an. Das Seminar ist für den Betroffenen verpflichtend und vollumfänglich kostenpflichtig.

4

Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre

Die ursprüngliche zweijährige Probezeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate auf vier volle Jahre. Jeder weitere grobe Fehler kann nun zum Führerscheinentzug führen.

Der A-Verstoß: Was er bedeutet

Verstöße in der Probezeit werden vom Gesetzgeber in schwerwiegende Zuwiderhandlungen (Kategorie A) und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (Kategorie B) unterteilt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss gilt gemäß Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stets als A-Verstoß.

Bereits ein einziger A-Verstoß löst die erste Stufe des Probezeit-Maßnahmensystems aus: Die behördliche Verpflichtung zur Absolvierung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Bewährungszeit von 2 auf 4 Jahre.

Was passiert bei Wiederholung? Leistet sich der Fahrer nach Abschluss des Aufbauseminars innerhalb der verlängerten Probezeit einen weiteren A-Verstoß, erhält er eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde verbunden mit der dringenden Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Begeht er danach im weiteren Verlauf einen dritten A-Verstoß, wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen.

Ab 0,5 Promille gelten zusätzlich die normalen Strafen

Viele Fahranfänger unterliegen dem fatalen Irrtum, dass bei höheren Alkoholwerten nur die milde Fahranfänger-Vorschrift greife. Das Gegenteil ist der Fall: Die 0,0-Promille-Regel kommt ON TOP!

Wer als Fahranfänger mit 0,50 bis 1,09 Promille am Steuer ertappt wird, begeht gleichzeitig einen Verstoß gegen § 24c StVG und gegen die allgemeine 0,5-Promille-Grenze nach § 24a StVG. Die Sanktionen summieren sich:

  • 500 Euro Bußgeld (beim ersten Mal nach § 24a StVG)
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Zusätzlich: Pflicht-Aufbauseminar & Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre

Ab 1,1 Promille (oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall) gilt die Tat auch für Fahranfänger als handfeste Straftat nach § 316 StGB: Die Fahrerlaubnis wird vom Richter entzogen, es wird eine Sperrfrist für die Wiedererteilung verhängt und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird unumgänglich. Detaillierte Sanktionsstufen finden Sie im Bußgeldkatalog Alkohol.

5 Tipps für Fahranfänger

1. 0,0 heißt ausnahmslos 0,0

Lassen Sie sich nicht auf die Ausrede „nur ein kleines Glas“ ein. Schon geringste Mengen schlagen bei den hochpräzisen Messgeräten der Polizei an.

2. Festen Fahrer im Freundeskreis bestimmen

Bestimmen Sie vor dem Start in den Abend einen festen Fahrer („Designated Driver“), der nüchtern bleibt und die Gruppe sicher nach Hause bringt.

3. Sichere Alternativen einplanen

Nutzen Sie Bus, Bahn, Taxi oder organisieren Sie eine Schlafmöglichkeit vor Ort. Das erspart Stress und das Risiko einer folgenschweren Trunkenheitsfahrt.

4. Restalkohol am Folgemorgen beachten

Der Abbau von Alkohol dauert viele Stunden. Wer nachts gefeiert hat, weist am Morgen oft noch 0,2 bis 0,4 Promille auf – für Fahranfänger fatal. Lesen Sie unseren Restalkohol Ratgeber.

5. Promillerechner zur Orientierung nutzen

Ermitteln Sie vor der Fahrt mit unserem Promillerechner, wie lange der Alkoholabbau in Ihrem Körper tatsächlich dauert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Promille dürfen Fahranfänger haben?

Für Fahranfänger gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille nach § 24c StVG. Wer sich in der zweijährigen Probezeit befindet oder noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, darf vor oder während der Fahrt keinerlei alkoholische Getränke konsumieren oder unter der Wirkung von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen.

Was passiert, wenn Fahranfänger mit Alkohol erwischt werden?

Wird ein Fahranfänger mit Alkohol am Steuer angetroffen, drohen mindestens 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, die behördliche Anordnung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre.

Für wen gilt die 0,0-Promillegrenze?

Die 0,0-Promille-Grenze nach § 24c StVG gilt für zwei Gruppen: Erstens für alle Führerscheinneulinge während ihrer regulären zweijährigen Probezeit (unabhängig vom Alter) und zweitens für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, selbst wenn deren persönliche Probezeit bereits vorzeitig regulär abgelaufen ist.

Was ist ein A-Verstoß?

Ein A-Verstoß ist im deutschen Fahrerlaubnisrecht eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften. Alkoholverstöße in der Probezeit gelten ausnahmslos als A-Verstoß. Bereits ein einziger A-Verstoß zieht zwingend die behördliche Verpflichtung zu einem teuren Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung auf vier Jahre nach sich.

Wie lange dauert die Probezeit nach einem Alkoholverstoß?

Nach einem Alkoholverstoß verlängert sich die Probezeit kraft Gesetzes um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Die Verlängerung greift mit der behördlichen Anordnung des Aufbauseminars und erhöht den Druck auf den Fahranfänger, da bei weiteren Verstößen schnell der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Was passiert bei 0,5 Promille als Fahranfänger?

Wer als Fahranfänger mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss beide Sanktionen tragen: Es gilt die Sanktion für den 0,0-Verstoß nach § 24c StVG (Seminar + Probezeitverlängerung) PLUS die reguläre Bußgeldkatalog-Sanktion für Verstoß gegen § 24a StVG mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Wo kann ich meinen Promillewert berechnen?

Ihren geschätzten Alkoholpegel können Sie kostenlos auf unserer Startseite mit dem wissenschaftlichen Promillerechner nach der Widmark-Formel ermitteln. Wichtig für Fahranfänger: Für Sie gilt ausnahmslos 0,0 Promille – bereits kleinste Spuren von Alkohol führen zu harten Konsequenzen.

Weiterführende Leitfäden

Promillegrenze Deutschland →

Übersicht über alle Grenzwerte von 0,0‰ bis 1,6‰.

Bußgeldkatalog Alkohol →

Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote im Detail.

Promillerechner Startseite →

Wissenschaftliche Berechnung des Alkoholpegels nach Widmark.

Redaktioneller Ratgeber: Stand September 2026. Rechtsgrundlagen: § 24c StVG (Alkoholverbot für Fahranfänger) und § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze). Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über verkehrsrechtliche Vorschriften und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.