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1,1 Promille: Strafe, Führerscheinentzug & Folgen

Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt man im deutschen Verkehrsrecht unwiderlegbar als absolut fahruntüchtig — das ist eine handfeste Straftat nach § 316 StGB, keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr. Die Konsequenzen sind gravierend: Strafbefehl, Geldstrafe nach Tagessätzen, 3 Punkte in Flensburg und der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis mit monatelanger Sperrfrist.

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Was bedeutet 1,1 Promille rechtlich?

Ab einer Blutalkoholkonzentration von genau 1,10 Promille greift im deutschen Recht die gesetzliche Vermutung der absoluten Fahruntüchtigkeit. Dies bedeutet:

  • Kein Gegenbeweis möglich: Es spielt rechtlich keine Rolle, ob der Fahrer sich noch nüchtern fühlte oder scheinbar unauffällig fuhr. Die Fahruntüchtigkeit wird unwiderlegbar vermutet.
  • Keine Ausfallerscheinungen nötig: Während unter 1,1‰ Schlangenlinien oder Fahrfehler nachgewiesen werden müssen, genügt ab 1,1‰ der reine Laborwert im Blut zur Verurteilung.
  • Strafgesetzbuch statt Bußgeldkatalog: Es gibt kein fixes Bußgeld mehr nach § 24a StVG. Die Tat wird als Vergehen nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
  • Zusatz § 315c StGB: Kommt es bei 1,1‰ zu einem Unfall oder einer konkreten Gefährdung anderer Menschen, lautet der Vorwurf auf Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) mit deutlich verschärftem Strafmaß.

Die Strafen bei 1,1 Promille im Überblick

Die genaue Strafe hängt stets vom individuellen Promillewert, eventuellen Vorstrafen und den Unfallfolgen ab. In der Regel umfasst das Urteil oder der Strafbefehl vier Kernsanktionen:

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Geldstrafe (Tagessätze)

Wird nach dem Nettoeinkommen des Fahrers bemessen. Bei Ersttätern ohne Unfall in der Regel zwischen 30 und 90 Tagessätzen (entspricht 1 bis 3 Monatsnettogehältern).

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Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe vor. Bei Ersttätern ohne Unfall wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt; bei schweren Personenschäden droht Haft.

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3 Punkte in Flensburg

Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis ziehen zwingend die Höchstpunktzahl von 3 Punkten im Fahreignungsregister nach sich.

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Führerscheinentzug

Vollständiges Erlöschen der Fahrerlaubnis. Das Gericht verhängt eine verbindliche Sperrfrist (meist 6 bis 12 Monate), vor deren Ablauf kein neuer Führerschein erteilt werden darf.

Tagessätze: So wird die Geldstrafe berechnet

Geldstrafen im deutschen Strafrecht basieren auf dem Tagessatzsystem (§ 40 StGB). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Personen mit unterschiedlichem Einkommen gleichermaßen spürbar sanktioniert werden. Die Formel lautet:

Geldstrafe = Anzahl der Tagessätze × Höhe eines Tagessatzes

Höhe eines Tagessatzes = ca. 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.

Rechenbeispiel (zur Veranschaulichung, kein realer Fall):

Ein Ersttäter verdient 1.500 Euro netto im Monat. Ein Tagessatz beträgt somit 50 Euro (1.500 € ÷ 30). Das Gericht verhängt für die Trunkenheitsfahrt 30 Tagessätze. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf 30 × 50 € = 1.500 Euro (zzgl. Gerichts- und Verfahrenskosten).

Hinweis: Bei geringem oder unregelmäßigem Einkommen fallen die Tagessätze entsprechend niedriger aus. Macht der Beschuldigte vor Gericht keine Angaben zu seinen Einkünften, schätzt der Richter das Nettoeinkommen auf Basis beruflicher Rahmendaten.

Führerscheinentzug und Sperrfrist

Wichtig ist die strikte juristische Unterscheidung zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug: Beim Fahrverbot (z. B. nach einer 0,5‰ OWi) wird der Führerschein lediglich für 1 bis 3 Monate bei der Behörde verwahrt und danach automatisch zurückgegeben. Beim Führerscheinentzug nach § 69 StGB erlischt die Fahrerlaubnis vollständig.

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Beschlagnahme & Vorläufiger Entzug

Bereits bei der Polizeikontrolle wird der Führerschein in der Regel sofort sichergestellt (§ 94 StPO) oder durch richterlichen Beschluss vorläufig entzogen (§ 111a StPO).

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Verurteilung & Festsetzung der Sperrfrist

Das Gericht setzt eine gesetzliche Sperrfrist nach § 69a StGB fest. Der gesetzliche Rahmen liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren; bei Ersttätern beträgt die Frist in der Regel um ein Jahr.

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Antrag auf Neuerteilung & Eignungsprüfung

Etwa 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung beantragt werden. Ab 1,6‰ (oder bei wiederholten Taten) fordert die Behörde zwingend ein positives Gutachten einer MPU wegen Alkohol.

1,1 vs. 1,6 Promille: Wo liegt der Unterschied?

1,1 Promille: Die Straftat-Schwelle

Markiert den Übergang von der Ordnungswidrigkeit zum Kriminalstrafrecht: Strafbefehl, Tagessatz-Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und gerichtlicher Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist.

Eine MPU wird bei Ersttätern ohne Zusatztatbestände unter 1,6‰ in vielen Bundesländern nicht zwingend angeordnet.

1,6 Promille: Die MPU-Schwelle

Beide Werte begründen eine Straftat, aber 1,6‰ verschärft die Rechtsfolgen massiv: Die Führerscheinstelle ist gesetzlich verpflichtet, ausnahmslos vor jeder Wiedererteilung eine MPU anzuordnen (auch beim Erstverstoß und auf dem Fahrrad).

Ohne 6 bis 12 Monate forensischen Abstinenznachweis gibt es ab 1,6‰ in der Regel keinen Führerschein zurück.

Was tun nach einer Trunkenheitsfahrt?

1. Anwalt für Verkehrsrecht frühzeitig einschalten: Ein spezialisierter Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht und prüft, ob Messfehler vorliegen.
2. Aussage bei der Polizei wohlüberlegen (Schweigerecht nutzen): Machen Sie gegenüber den Polizeibeamten keine voreiligen Angaben zu Ihrem Trinkverhalten oder Vorerkrankungen.
3. Gerichtliche Fristen strikt beachten: Nach Zustellung eines Strafbefehls läuft eine strenge zweiwöchige Einspruchsfrist.
4. MPU-Vorbereitung ggf. früh starten: Liegt der gemessene Wert nahe oder über 1,6‰, sollte umgehend eine verkehrspsychologische Beratung aufgenommen werden.
5. Abstinenznachweis ggf. früh beginnen: Wer ein lückenloses Abstinenzprogramm benötigt, sollte keine wertvollen Monate der Sperrfrist verstreichen lassen.

Keine Rechtsberatung — dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung; im Einzelfall ist immer ein Rechtsanwalt zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist 1,1 Promille eine Straftat?

Ja. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 Promille liegt im deutschen Verkehrsrecht die gesetzliche absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ist ab diesem Schwellenwert keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ausnahmslos eine handfeste Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).

Welche Strafe droht bei 1,1 Promille?

Bei 1,1 Promille verhängt das Gericht in der Regel eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Hinzu kommen 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie der zwingende Entzug der Fahrerlaubnis mit einer gerichtlichen Sperrfrist für die Wiedererteilung.

Verliere ich bei 1,1 Promille den Führerschein?

Ja. Bei einer Verurteilung wegen absoluter Fahruntüchtigkeit entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB dauerhaft. Der Führerschein wird vernichtet. Gleichzeitig setzt das Gericht eine Sperrfrist fest, die in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegt (bei Ersttätern häufig um ein Jahr).

Wie werden Tagessätze berechnet?

Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes entspricht ca. 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens des Verurteilten. Die Anzahl der verhängten Tagessätze (in der Regel 30 bis 90 Tagessätze bei Ersttätern) multipliziert mit diesem Betrag ergibt die insgesamt zu zahlende Geldstrafe.

Was ist der Unterschied zwischen 1,1 und 1,6 Promille?

1,1 Promille markiert die Schwelle zur Straftat mit Strafverfahren und Fahrerlaubnisentzug. 1,6 Promille ist die gesetzliche MPU-Schwelle: Ab diesem Wert ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an, selbst beim allerersten Verstoß.

Kommt man bei 1,1 Promille ins Gefängnis?

In der Regel erhalten Ersttäter ohne Unfall oder schwere Gefährdung eine Geldstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht jedoch für Trunkenheit im Verkehr einen Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Bei schweren Unfällen, massiver Vorbelastung oder Personenschäden ist eine Haftstrafe durchaus möglich.

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Weiterführende Leitfäden & Onlinerechner

Promillegrenze Deutschland →

Übersicht über alle gesetzlichen Grenzwerte von 0,0‰ bis 1,6‰.

Bußgeldkatalog Alkohol →

Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote im Detail.

MPU wegen Alkohol →

Ablauf, Kosten & Vorbereitung für die Begutachtung.

Redaktioneller Ratgeber: Stand September 2026. Quellen: § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Rechtsinformation und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall dar.