Versicherungsrecht & VVG Stand 2026

Alkohol am Steuer: Zahlt die Versicherung?

Kommt es unter Alkoholeinfluss zum Verkehrsunfall, droht neben dem Führerscheinentzug der finanzielle Ruin: Haftpflicht-Regress von bis zu 10.000 Euro und kompletter Verlust des Vollkaskoschutzes.

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Kfz-Haftpflicht vs. Kaskoversicherung: Der große Unterschied

Der Geschädigte wird immer bezahlt: Die Kfz-Haftpflicht begleicht Fremdschäden zu 100 %, fordert das Geld aber vom betrunkenen Verursacher zurück. Die Kaskoversicherung für den eigenen Wagenschaden verweigert die Zahlung meist komplett.

Im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt der Schutz Dritter als höchstes Gut. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer ein anderes Auto rammen oder einen Fußgänger verletzen, bleibt das Unfallopfer niemals auf den Kosten sitzen. Allerdings greift im Anschluss die sogenannte Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG.

Kfz-Haftpflicht (Fremdschaden)

Zahlt an den Unfallgegner (Reparatur, Schmerzensgeld, Mietwagen). Nimmt Sie im Nachgang in Regress bis zu 5.000 € (bei Unfallflucht bis 10.000 €).

Vollkasko (Eigener Schaden)

Leistungskürzung oder vollständige Leistungsverweigerung (0 € Erstattung) wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) ab 1,1 Promille.

Die Promillegrenzen im Versicherungsrecht

0,3 bis 1,09 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit):

Liegen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vor (z. B. Übersehen einer roten Ampel, Schlangenlinien), kürzt die Vollkasko den Schaden oft um 50 % bis 100 %. Die Haftpflicht nimmt Regress.

Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit):

Hier greift die gesetzliche Vermutung der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Die Kaskoversicherung zahlt in der Praxis keinen einzigen Cent für die Zerstörung des eigenen Fahrzeugs.

Häufige Fragen (FAQ) zur Versicherung bei Alkohol

Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mit Alkohol?
Ja, der Schaden des unschuldigen Unfallgegners wird von der Kfz-Haftpflicht stets reguliert. Die Versicherung nimmt den alkoholisierten Fahrer jedoch anschließend wegen grober Pflichtverletzung in Regress (in der Regel bis zu 5.000 Euro, bei schwersten Vergehen bis zu 10.000 Euro).
Zahlt die Vollkaskoversicherung den eigenen Schaden?
Ab 1,1 Promille verweigert die Kaskoversicherung wegen absoluter Fahruntüchtigkeit die Leistung zu 100 %. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig massiv gekürzt oder vollständig gestrichen werden.
Wie hoch ist der Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Der gesetzliche Höchstbetrag für den Regress der Kfz-Haftpflicht liegt nach § 5 KfzPflVV bei 5.000 Euro. Kommt eine Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) hinzu, summiert sich der Regress auf bis zu 10.000 Euro.