Alkohol am Steuer: Zahlt die Versicherung?
Kommt es unter Alkoholeinfluss zum Verkehrsunfall, droht neben dem Führerscheinentzug der finanzielle Ruin: Haftpflicht-Regress von bis zu 10.000 Euro und kompletter Verlust des Vollkaskoschutzes.
Kfz-Haftpflicht vs. Kaskoversicherung: Der große Unterschied
Im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt der Schutz Dritter als höchstes Gut. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer ein anderes Auto rammen oder einen Fußgänger verletzen, bleibt das Unfallopfer niemals auf den Kosten sitzen. Allerdings greift im Anschluss die sogenannte Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG.
Kfz-Haftpflicht (Fremdschaden)
Zahlt an den Unfallgegner (Reparatur, Schmerzensgeld, Mietwagen). Nimmt Sie im Nachgang in Regress bis zu 5.000 € (bei Unfallflucht bis 10.000 €).
Vollkasko (Eigener Schaden)
Leistungskürzung oder vollständige Leistungsverweigerung (0 € Erstattung) wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) ab 1,1 Promille.
Die Promillegrenzen im Versicherungsrecht
Liegen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vor (z. B. Übersehen einer roten Ampel, Schlangenlinien), kürzt die Vollkasko den Schaden oft um 50 % bis 100 %. Die Haftpflicht nimmt Regress.
Hier greift die gesetzliche Vermutung der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Die Kaskoversicherung zahlt in der Praxis keinen einzigen Cent für die Zerstörung des eigenen Fahrzeugs.